Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO und 100t Abfahrtskontrolle
Wir erstellen Ausnahmegenehmigungen nach §70 StVZO für Fahrzeuge mit Überbreite, Überlänge, erhöhte Achslasten, erhöhte Gesamtgewichte sowie für Großraum- und Schwertransporte. Außerdem führen wir Abfahrtskontrollen für Transporte mit einer Gesamtmasse von mehr als 100t durch. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!

